Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fotografie-Dienstleistungen von Sarah Jane Boz-Wirz
Sarah Jane Fotografie, Sarah Jane Boz-Wirz, 8185 Winkel
Kontakt: sarah.bozwirz(at)gmail.com
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
1. Allgemeines
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Dienstleistungen und Bestellungen, die mit Sarah Jane Boz-Wirz (im Folgenden „Fotografin“) abgeschlossen werden.
1.2 Mit der Terminreservierung eines Shootings, einer Bestellung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
1.3 Von der Fotografin erstellte Offerten sind unverbindlich und 30 Tage gültig.
2. Leistungen und Durchführung
2.1 Ausführung und künstlerische Freiheit
Der Umfang der fotografischen Leistungen ergibt sich aus der Offerte oder dem Vertrag. Die Fotografin verpflichtet sich, Aufträge sorgfältig auszuführen. Sie kann Hilfspersonen oder Dritte (z. B. Visagistinnen, Stylistinnen) hinzuziehen, sofern dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Ohne schriftliche Weisungen des Kunden hat die Fotografin künstlerische Freiheit bei der Durchführung des Auftrags.
2.2 Auswahl der Bilder
Die Fotografin wählt nach eigenem Ermessen geeignete Bilder für den definierten Auftragszweck aus und stellt die unbearbeiteten Bilder in einer passwortgeschützten Onlinegalerie für die Auswahl der vereinbarten Anzahl Bilder zur Verfügung.
2.3 Lieferung und Fristen
Die final bearbeiteten Bilder werden digital in voller Auflösung (JPEGs) per Downloadlink übermittelt. Verbindliche Liefertermine gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.
2.4 Rohdaten:
Rohdaten (RAW, unbearbeitete Bilder) werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Falls dies vom Kunden gewünscht wird, muss dies vor dem Shooting schriftlich vereinbart werden und ist mit einem Aufpreis verbunden.
2.3 Verpflegung und Pausen:
Bei Shootings von mehr als 5 Stunden (z. B. Ganztageseinsätze) ist der Kunde verpflichtet, für angemessene Pausen sowie Verpflegung und Getränke zu sorgen.
3. Buchung, Stornierung und Terminverschiebung
3.1 Buchung:
Ein Auftrag gilt als gebucht, sobald der Kunde den Shooting-Termin oder ein Angebot schriftlich bestätigt hat (z. B. per E-Mail).
3.2 Stornierung:
Bis 14 Tage vor dem Shooting: 50 CHF pro beauftragte Person (Fotografin, Hilfspersonen, Stylistinnen, Visagistinnen, etc.).
13 bis 2 Tage vor dem Shooting: 50 % des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch 200 CHF.
Einen Tag vor dem Shooting, am Shooting-Tag oder bei Nichterscheinen: 100 % des Honorars.
3.3 Terminverschiebung:
Bis 48 Stunden vor dem Termin: einmalige Gebühr von 100 CHF.
Weniger als 48 Stunden vorher: 20 % des Honorars, mindestens jedoch 150 CHF.
3.4 Mitteilung
Stornierungen und Terminverschiebungen müssen schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Die oben genannten Gebühren gelten auch bei Krankheit oder höherer Gewalt.
3.5 Verspätungen am Shootingtag
Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, die per schriftlicher Vereinbarung festgelegt wurde. Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise:
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich exklusive MwSt., sofern nicht anders angegeben. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene Bildmaterial nicht verwendet wird.
4.2 Zahlungsbedingungen:
50 % des Honorars sind als Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig.
Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der bearbeiteten Bilder oder des bestellten Produktes zu begleichen.
Bei grösseren Aufträgen kann eine Akontozahlung verlangt werden.
4.3 Zahlungsverzug:
Mahngebühren: 10 CHF für die 1. Mahnung, 20 CHF für die 2. Mahnung.
Verzugszinsen: 5 % pro Monat.
Zusätzliche Kosten durch Beauftragung eines Inkassoverfahrens, eines Rechtsanwalts oder des Gerichts gehen zulasten des Kunden.
4.3 Zusätzliche Kosten:
Reisekosten, Parkgebühren, Aufnahmebewilligungen, Miete für Locations oder andere auftragsbezogene Auslagen werden separat berechnet und sind ebenfalls innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
5. Höhere Gewalt
5.1 Kann die Fotografin den Auftrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) nicht ausführen, entfällt der Vergütungsanspruch. Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.2 Die Fotografin bemüht sich, einen Ersatztermin oder eine Vertretung zu organisieren, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Der Kunde kann den Ersatztermin oder die vorgeschlagene Vertretung akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Der Kunde erkennt an, dass die Fotos und Nachbearbeitungen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen bezüglich Stil oder Bildbearbeitung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche nach der Lieferung der Bilder werden separat berechnet.
7. Beanstandungen und Datensicherung
7.1 Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als abgenommen.
7.2 Der Kunde ist für die Sicherung der übermittelten digitalen Fotografien verantwortlich.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrecht
Die Urheberrechte an den Fotografien verbleiben bei der Fotografin gemäss Schweizer Urheberrechtsgesetz.
8.2 Nutzungsrecht
Kund:innen erwerben mit der vollständigen Bezahlung eine nicht übertragbare, einfache Lizenz zur Nutzung der Fotografien. Diese Lizenz gilt für die schriftlich vereinbarten Zwecke gemäss Angebot oder Vertrag.
Ohne schriftliche Vereinbarung sind Kund:innen berechtigt, die Fotografien ausschliesslich für private und nichtkommerzielle Zwecke zu verwenden, wie z. B.:
- Social Media (Bsp: Instagram, LinkedIn, Facebook, Pinterest etc.)
- Eigene Website
- Bewerbungen
- Fotoalben oder private Drucke.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Kund:innen über. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleiben alle Nutzungsrechte bei der Fotografin. Eine Nutzung der Fotografien durch die Kund:innen vor der vollständigen Bezahlung ist nicht gestattet.
8.3 Gewerbliche und kommerzielle Nutzung
Eine gewerbliche Nutzung, der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Fotografien an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Fotografin. Dies gilt insbesondere für:
Eine gewerbliche Nutzung, der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Fotografien an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Fotografin. Dies gilt insbesondere für:
- Verwendung in Werbung, Marketingmaterialien, Online-Shops oder gedruckten Publikationen.
- Lizenzierung oder Sub-Lizenzierung der Fotografien an Dritte.
8.4 Nennung der Fotografin
Kund:innen verpflichten sich, die Fotografin bei Veröffentlichungen wie folgt zu nennen oder digital zu markieren:
- Foto by www.sarahjane-fotografie.ch
- Foto by Sarah Jane Fotografie
- Foto by Sarah Jane Boz-Wirz
Sollte eine direkte Nennung oder Markierung tatsächlich nicht möglich sein, müssen sich Kund:innen mindestens darum bemühen, die Fotografin kenntlich zu machen (z. B. in Begleittexten oder Impressumsangaben).
8.5 Eigenwerbung und Referenzen
Die Fotografin erhält das Recht, ausgewählte Fotografien kostenlos für Eigenwerbung und Referenzen zu verwenden. Dazu zählen:
Die Fotografin erhält das Recht, ausgewählte Fotografien kostenlos für Eigenwerbung und Referenzen zu verwenden. Dazu zählen:
- Veröffentlichungen auf der Website oder in den sozialen Medien (Instagram, LinkedIn, Pinterest, etc.).
- Die Nutzung Marketingmaterialien wie Flyer, Broschüren, Preislisten oder Wettbewerbe.
- Präsentationen bei Ausstellungen, Vorträgen oder in Gesprächen mit potenziellen Kund:innen.
Die Art der Präsentation (z. B. Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung) liegt im Ermessen der Fotografin.
Sollte der Kunde der Nutzung für Eigenwerbung widersprechen, muss dies vor dem Shooting schriftlich mit der Fotografin vereinbart werden.
9. Kreative Kontrolle
9.1 Personal Branding Shootings
Kund:innen erhalten das Recht, die Fotografien für ihre Personal-Branding-Zwecke zu bearbeiten und eigene Filter anzuwenden, um die Bilder an ihren persönlichen Stil anzupassen. Grössere Bearbeitungen, die die grundlegende Integrität der Fotografien beeinflussen – wie das Hinzufügen oder Entfernen von Bildelementen, wesentliche Veränderungen in der Bildkomposition oder das starke Verändern der Bildstimmung – bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung der Fotografin.
Erlaubt ohne Zustimmung der Fotografin sind:
- Farbkorrekturen durch Filter/Presets.
- Einfügen eines einfarbigen Hintergrundes hinter dem Hauptmotiv.
Nur mit schriftlicher Zustimmung der Fotografin erlaubt:
- Entfernen von Personen oder Gegenständen aus dem Bild.
- Hinzufügen von Bildelementen oder Hintergründen, die den Ort oder Kontext verändern (z. B. das Einfügen eines anderen Hintergrunds, der den Eindruck eines anderen Raumes oder einer anderen Ortschaft erweckt).
9.2 Privatshootings
Unter Privatshootings fallen Shootings für Familien, Babys, Kinder, Paare und Hochzeiten.
Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 9.1 mit der Ausnahme, dass Anpassungen von Farben durch Filter/Presets nicht gestattet sind.
Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 9.1 mit der Ausnahme, dass Anpassungen von Farben durch Filter/Presets nicht gestattet sind.
10. Unentgeltliche Arbeiten
10.1 Entlöhnung
Bei Portfolio-Shootings oder Shootings für NGO, die von allen Parteien kostenlos durchgeführt werden, erhalten die Mitwirkenden die Fotos als Entlöhnung. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung besteht nicht.
10.2 Durchführung
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Fotoshootings. Die Fotografin kann ein solches Shooting aus zeitlichen oder auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Fotoshootings. Die Fotografin kann ein solches Shooting aus zeitlichen oder auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.
Bei Portfolio-Shootings oder Shootings für NGO, welche von allen Parteien kostenlos gemacht werden, werden den Mitwirkenden die Fotos als Entlöhnung zur Verfügung gestellt.
11. Allgemeine Haftung
11.1 Allgemeine Haftung
Die Fotografin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten ihrerseits verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Fotografin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten ihrerseits verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
11.2 Haftung für Hilfspersonen und Drittanbieter
Die Fotografin kann Hilfspersonen oder Drittanbieter (z. B. Visagist:innen, Stylist:innen, Druckereien) zur Erfüllung des Auftrags hinzuziehen. Für Schäden, die durch Hilfspersonen oder Drittanbieter verursacht werden, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
Die Fotografin kann Hilfspersonen oder Drittanbieter (z. B. Visagist:innen, Stylist:innen, Druckereien) zur Erfüllung des Auftrags hinzuziehen. Für Schäden, die durch Hilfspersonen oder Drittanbieter verursacht werden, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
11.3 Datenverlust und technische Probleme
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Daten oder Fotomaterialien, sofern diese nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Fotografin verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Übertragung digitaler Dateien entstehen.
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von digitalen Daten oder Fotomaterialien, sofern diese nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Fotografin verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Übertragung digitaler Dateien entstehen.
11.4 Lieferung und Rücksendung
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Vorlagen oder sonstigen Materialien erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Verpackung und Rücksendung verantwortlich.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Vorlagen oder sonstigen Materialien erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Verpackung und Rücksendung verantwortlich.
11.5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum
Beanstandungen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums der Fotografin stellen keinen Mangel dar. Die Fotografin haftet nicht für enttäuschte Erwartungen des Kunden, die auf abweichenden Vorstellungen zur Gestaltung beruhen.
Beanstandungen bezüglich des künstlerischen Gestaltungsspielraums der Fotografin stellen keinen Mangel dar. Die Fotografin haftet nicht für enttäuschte Erwartungen des Kunden, die auf abweichenden Vorstellungen zur Gestaltung beruhen.
11.6 Gewährleistung und Reklamationen
Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als abgenommen.
Technisch bedingte Farbdifferenzen oder Abweichungen in der Qualität bei Nachbestellungen und Vergrösserungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als abgenommen.
Technisch bedingte Farbdifferenzen oder Abweichungen in der Qualität bei Nachbestellungen und Vergrösserungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
12. Datenschutz
Kund:innen erklären sich damit einverstanden, dass persönlichen Daten (z. B. Name, Kontaktinformationen) im Rahmen des Angebots/Vertrages verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertrags-/Auftragserfüllung notwendig.
Die Fotografin verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen haben Kund:innen die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für diese allein.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Wohnort der Fotografin.
Zusätzliche Hinweise:
Diese AGB können jederzeit geändert werden. Die aktuelle Version ist auf Anfrage oder auf der Website der Fotografin verfügbar.